Leuchtstelen (beidseitig nutzbar)
Die 7 vorhandenen Leucht-Stelen werden vom WCCB bereit gestellt, und können sowohl ein- als auch beidseitig genutzt werden.
Unbeleuchtet können sie praktisch an jedem Standort verwendet werden, beleuchtet sollte ein 220V-Stromanschluss in der Nähe liegen.
Vornehmlich im Plenargebäude können die Stelen aber auch im Hauptgebäude eingesetzt werden